Fragen & Antworten

Viele Fragen bekommen wir bei einer Neu­­anmeldung oft ge­stellt. Brennt auch Ihnen direkt eine Frage auf den Lippen? Vielleicht finden Sie in unserem FAQ-Bereich schon die passende Antwort.

Was bedeutet Großtages­pflege bzw. GTP?

Die Großtages­pflege (GTP) oder auch Kinder­tages­pflege ist die zwei­teilige Betreuung von Kindern durch Tages­pflege­personen (in der Regel Tages­mütter/-väter, aber auch Erzieher). Es gibt sie für Kinder ver­schiedener Alters­stufen (0 bis 14 Jahre). Haupt­sächlich werden aber sehr junge Kinder unter drei Jahren innerhalb einer familiären Struktur in einer kleinen Gruppe von festen Bezugs­personen betreut.

Wie sind die Öffnungs­zeiten und Schließzeiten?

Bei uns haben Sie die Möglich­keit Ihr Kind von Montag bis Donner­stag zwischen 7:00 und 15:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr betreuen zu lassen.
Unsere Großtagespflege hat ganzjährig – auch in den Schulferienzeiten – geöffnet. Einzige Ausnahme ist die Schließzeit zwischen Weihnachten und Neujahr, während der wir nicht geöffnet haben.

Wer kann die Betreuung in Anspruch nehmen?

Das Einzugs­gebiet ist die Stadt Neuenkirchen-Vörden, südlich von Vechta. Wir bieten Platz zum Spielen, Lernen und Groß werden für bis zu 8 Kindern von 0 bis 14 Jahren an. Der Betreuungs­schwerpunkt liegt bei Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Jede Betreuungs­zeit wird individuell vereinbart.  Das Kind wird einer Tages­pflege­person fest zu­geordnet; das ist im Betreuungs­vertrag nachweis­bar. Eine feste Vertretung im Falle von Krank­heit / Urlaub etc. wird vereinbart. Eltern können mit der GTP einen Besichtigungs­termin ausmachen. Bei großer Nach­frage wird eine Warte­liste erstellt. Die Ent­scheidung über die Aufnahme eines Kindes liegt bei der GTP.

Was für Kosten entstehen?

Maß­gebend ist die Satzung des Land­kreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kinder­tages­pflege in der jeweils gültigen Fassung (siehe hierzu auch die Internet­seite des Land­kreises Vechta, Bürger­service). Ein Verpflegungs­zuschuss wird individuell ver­einbart und im Betreuungs­vertrag fest­gehalten. Hygiene und Pflege­produkte werden von den Eltern gestellt.
Das Jugendamt fördert die Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren, damit Sie sich auch als arbeitende Eltern beziehungsweise Alleinerziehende ohne entsprechende finanzielle Mittel die Betreuung leisten können.

Gibt es feste Betreuungs­zeiten oder kann ich mein Kind spontan betreuen lassen?

Gemeinsam mit der Tages­pflege­person besprechen Sie Ihre gewünschten Betreuungs­zeiten (im Ideal­fall direkt auf Ihre Arbeits­zeiten ab­gestimmt). Diese bildet die Grund­lage für die Betreuung. Hierbei stellt es kein Problem da, wenn Sie im Schicht­dienst arbeiten. Sobald Sie Ihren Dienst­plan haben, teilen Sie uns ihre Arbeits­zeiten mit, und wir bauen diese in unseren eigenen Plan mit ein.
Sie können jedoch leider nicht kurz­fristig anrufen, um eine spontane Betreuung zu ver­einbaren. Die zu Monats­anfang oder – ende fest­gelegten Zeiten müssen inner­halb des laufenden Monats ein­gehalten werden, und die im Ver­trag fest­gelegte Anzahl der Betreuungs­stunden dürfen dabei nicht über­schritten werden.